Die „Zeugnissprache“ oder auch der „Zeugniscodes“ sind Standard Formulierungen und werden in qualifizierten Zeugnissen eingesetzt. Sie ermöglichen Arbeitgebern eine differenzierte aber trotzdem wohlwollend klingende Beurteilung über das Verhalten und die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Die „Zeugnissprache“ verändert sich ständig, so dass eigentlich keine feste Zuordnung möglich ist.
Welche Inhalte gehören in ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Der Beurteilende stellt ein schriftliches Zeugnis aus. Dabei gibt es zwei Arten von Zeugnissen:
.. soll nicht enthalten
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Personenangaben | Geburtsdatum* |
akademischer Grad | Adresse |
Darstellung über die Art der Beschäftigung (anschauliche und allgemein verständlich) | Unterbrechungen durch Urlaub und Krankheit |
Arbeitsplatzbeschreibung | Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses* |
Leitungsbefugnisse, Art und Dauer | „Zeugnissprache“ [siehe: Zeugnissprache] |
besonderer Vollmachten (z.b. Prokura), Dauer | |
absolvierte Fortbildungen |
* außer, der Arbeitnehmer wünscht es „Welche Inhalte gehören in ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?“ weiterlesen
Die Befristung im Arbeitsvertrag
Der Arbeitgeber darf den Arbeitsvertrag auf zwei Jahre befristen, wenn der Arbeitnehmer noch nicht bei ihm beschäftigt war.
Bedingungen für eine BefristungFür kürzere Befristungen müssen folgenden Bedingungen vorliegen:
Form und Inhalt einer BefristungDer Arbeitgeber muss das Ende des Arbeitsvertrages schriftlich festgelegen, sonst ist die Befristung wirkungslos. Befristung anfechtenInnerhalb von drei Wochen muss der Arbeitnehmer reagieren, um die Befristung des Arbeitsvertrages anzufechten. Dazu hat er eine Klage – die Entfristungsklage – beim Arbeitsgericht einzureichen. Die Drei-Wochen-Frist beginnt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Lässt er die drei Wochen verstreichen, ist die Befristung seines Arbeitsvertrages wirksam. |
Die Regelung des Auslandsaufenthalts im Arbeitsvertrag
Bei mindestens einem Monat Auslandsaufenthalt, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor der Abreise folgendes schriftlich bestätigen:
- Dauer der Tätigkeit im Ausland
- Währung des Arbeitsentgelts
- zusätzliches Arbeitsentgelt für den Auslandsaufenthalt und die entsprechenden zusätzlichen Leistungen
- vereinbarte Bedingungen für die Rückkehr des Arbeitnehmers
Arbeitsrechtliche Beratung durch einen Anwalt der Kanzlei horak Rechtsanwälte
Unsere arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung sowie Prozessführung vor Arbeitsgerichten umfasst folgende Schwerpunkte:
- Arbeitsvertrag
- Vertragsform und -inhalt
- geringfügige Beschäftigung
- Auslandsaufenthalt
- Arbeitszeitvertragsrecht
- Arbeitslohn/ Arbeitsgehalt
- Urlaubsanspruch
- Teilzeitarbeit
- Altersteilzeit
- befristeter Arbeitsvertrag
- Verlängerung
- Arbeitsvertrag
- Kündigungsschutzrecht
- Ordentliche Kündigung
- Außerordentliche Kündigung
- Abmahnung im Arbeitsrecht
- Kündigungsgründe
- Kündigungsfristen
- Sonstige arbeitsrechtliche Fristen
- Kündigungsschutzgesetz
- Kündigung allgemein
- Aufhebungsvertragsrecht
- Freistellung im Arbeitsrecht
- Abfindung im Arbeitsrecht
- Arbeitszeugnis
- Zeignisform und -inhalt
- Zeugnissprache
- Fehlerhaftes Zeugnis
- Kollektives Arbeitsrecht
- Mitbestimmung
- Arbeitsrecht für Medienberufe