Die „Zeugnissprache“ oder auch der „Zeugniscodes“ sind Standard Formulierungen und werden in qualifizierten Zeugnissen eingesetzt. Sie ermöglichen Arbeitgebern eine differenzierte aber trotzdem wohlwollend klingende Beurteilung über das Verhalten und die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Die „Zeugnissprache“ verändert sich ständig, so dass eigentlich keine feste Zuordnung möglich ist.
Welche Inhalte gehören in ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Der Beurteilende stellt ein schriftliches Zeugnis aus. Dabei gibt es zwei Arten von Zeugnissen:
.. soll nicht enthalten
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Personenangaben | Geburtsdatum* |
akademischer Grad | Adresse |
Darstellung über die Art der Beschäftigung (anschauliche und allgemein verständlich) | Unterbrechungen durch Urlaub und Krankheit |
Arbeitsplatzbeschreibung | Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses* |
Leitungsbefugnisse, Art und Dauer | „Zeugnissprache“ [siehe: Zeugnissprache] |
besonderer Vollmachten (z.b. Prokura), Dauer | |
absolvierte Fortbildungen |
* außer, der Arbeitnehmer wünscht es „Welche Inhalte gehören in ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?“ weiterlesen
Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages?
Der Arbeitgeber darf einen befristeten Arbeitsvertrag drei mal verlängern. Durch den Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichen. Optional können Arbeitgeber und -nehmer die Regelungen des Tarifvertrages anwenden.
Die Befristung im Arbeitsvertrag
Der Arbeitgeber darf den Arbeitsvertrag auf zwei Jahre befristen, wenn der Arbeitnehmer noch nicht bei ihm beschäftigt war.
Bedingungen für eine BefristungFür kürzere Befristungen müssen folgenden Bedingungen vorliegen:
Form und Inhalt einer BefristungDer Arbeitgeber muss das Ende des Arbeitsvertrages schriftlich festgelegen, sonst ist die Befristung wirkungslos. Befristung anfechtenInnerhalb von drei Wochen muss der Arbeitnehmer reagieren, um die Befristung des Arbeitsvertrages anzufechten. Dazu hat er eine Klage – die Entfristungsklage – beim Arbeitsgericht einzureichen. Die Drei-Wochen-Frist beginnt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Lässt er die drei Wochen verstreichen, ist die Befristung seines Arbeitsvertrages wirksam. |
Teilzeitarbeit
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können eine Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit beantragen. Voraussetzung ist:
- Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als zehn Arbeitnehmer (Auszubildende zählen 0; 20 Wochenstunden-Bechäftigte zählen 1/2 und bis 30 Wochenstunden zählen 3/4).
- Das Arbeitsverhältnis muss mindestens sechs Monate bestehen.
- Der Arbeitnehmer muss die Arbeitszeit-Änderung spätestens drei Monate vor der Änderung beantragen.
- Er muss seinen Antrag auf Arbeitszeit-Änderung begründen.
- Der Arbeitgeber muss eine geplante Arbeitszeit-Änderung mindestens einen Monat vorher ankündigen.
Weigert sich ein Arbeitnehmer eine Arbeitszeit-Kürzung anzutreten, so kann ihm der Arbeitgeber deshalb nicht kündigen!
Arbeitszeit-Verkürzung
Hat der Arbeitnehmer eine Kürzung beantragt und stehen dem keine betrieblichen Gründe entgegen, so muss der Arbeitgeber zustimmen.
Der Arbeitgeber hat mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeitszeit-Verkürzung auf den Antrag zu reagieren. Er muss seine Entscheidung schriftlich mitteilen, sonst tritt die Arbeitszeit-Verkürzung in Kraft.
Können sich beide Parteien nicht einigen, so tritt die beantrage Arbeitszeit-Verkürzung in Kraft.
Der Arbeitgeber kann die Verkürzung wieder rückgängig machen. Er muss Gründe für die Änderung vorlegen und diese mindestens einen Monat vorher ankündigen.
Arbeitszeit-Verlängerung
Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer muss eine Arbeitszeit-Verlängerung bei seinem Arbeitgeber beantragen. Steht dann ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung, so muss der Arbeitgeber diesen Arbeitnehmer bevorzugen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer für die Stelle geeignet ist.