Die „Zeugnissprache“ oder auch der „Zeugniscodes“ sind Standard Formulierungen und werden in qualifizierten Zeugnissen eingesetzt. Sie ermöglichen Arbeitgebern eine differenzierte aber trotzdem wohlwollend klingende Beurteilung über das Verhalten und die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Die „Zeugnissprache“ verändert sich ständig, so dass eigentlich keine feste Zuordnung möglich ist.
Sonstige Fristen im Arbeitsverhältnis
Sonstige Fristen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können nicht „nach Lust und Laune“ kündigen. Es gibt folgende Fristen:
… bei ordentlicher Kündigung
- Arbeitgeber muss Stellungnahme des Betriebsrates einholen. Frist: 1 Woche
- Arbeitnehmer kann dagegen klagen. Frist: 3 Wochen
- Arbeitnehmerin muss Schwangerschaft mitteilen Frist: 2 Wochen
- Arbeitnehmer muss Schwerbehinderung mitteilen Frist: 1 Monat
… bei außerordentlicher Kündigung
- Frist bis zum Ausspruch nach Erkennen des Grundes. Frist: 2 Wochen
- Arbeitgeber muss Stellungnahme des Betriebsrates einholen. Frist: 3 Tage
- Arbeitgeber muss Zustimmung des Integrationsamtes beantragen um Schwerbehinderten zu kündigen. Frist: 2 Wochen
- Arbeitgeber muss Zustimmung des Gesundheitsamtes beantragen um Schwangeren zu kündigen. Frist: 2 Wochen
- Arbeitgeber muss einen Antrag beim Arbeitsgericht einreichen um Betriebsratsmitgliedern zu kündigen. Frist: 2 Wochen
… beim befristeten Arbeitsvertrag
- Arbeitnehmer kann Befristung per Klage anzufechten. Frist: 3 Wochen
Ausschlussfristen
- Offene Ansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis. Frist: je nach Vereinbarung
Arbeitsvertrag
- Zusammenfassung der Tätigkeiten Frist: 1 Monat
Arbeitszeitgesetz und arbeitszeitrechtliche Regelungen im Arbeitsvertrag
Arbeitsbeginn und -ende, Pausen und die Stundenverteilung auf die Woche werden im Arbeitsvertrag festgelegt.
Tägliche Arbeitszeit
Laut Arbeitszeitgesetz ist die maximale Arbeitszeit pro Tag acht Stunden. Diese Zeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Voraussetzung: in sechs Kalendermonaten (24 Wochen) werden durchschnittlich acht Stunden am Tag nicht überschritten.
Pausen und Ruhezeiten
Laut Arbeitszeitgesetz gilt folgende Pausenregelung:
Arbeitszeit
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Pausenzeit
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ab 6 Stunden | 30 Minuten |
ab 9 Stunden | 45 Minuten |
Die Pausen können in Abschnitten genommen werden. Eine 30-Minuten-Pause kann also in 2 x 15 Minuten aufgeteilt werden. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden. Es gibt Ausnahmen.
Jugendschutz
Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr als acht Stunden täglich (max. 40 Stunden wöchentlich) arbeiten. Für den Unterricht in der Berufsschule muss der Arbeitgeber den Jugendlichen von der Arbeit befreien. Für sie gelten folgende Pausenzeiten:
Arbeitszeit
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Pausenzeit
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ab 4,5 Stunden | 30 Minuten |
ab 6 Stunden | 60 Minuten |
Mutterschutz
Folgende Arbeitszeit ist für werdende und stillende Mütter verboten:
- Mehrarbeit
- Nachtarbeit (20 – 6 Uhr)
- Arbeit an Sonn- und Feiertagen