Arbeitsbeginn und -ende, Pausen und die Stundenverteilung auf die Woche werden im Arbeitsvertrag festgelegt.

Tägliche Arbeitszeit

Laut Arbeitszeitgesetz ist die maximale Arbeitszeit pro Tag acht Stunden. Diese Zeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Voraussetzung: in sechs Kalendermonaten (24 Wochen) werden durchschnittlich acht Stunden am Tag nicht überschritten.

Pausen und Ruhezeiten

Laut Arbeitszeitgesetz gilt folgende Pausenregelung:

Arbeitszeit
Pausenzeit
ab 6 Stunden 30 Minuten
ab 9 Stunden 45 Minuten

Die Pausen können in Abschnitten genommen werden. Eine 30-Minuten-Pause kann also in 2 x 15 Minuten aufgeteilt werden. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden. Es gibt Ausnahmen.

Jugendschutz

Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr als acht Stunden täglich (max. 40 Stunden wöchentlich) arbeiten. Für den Unterricht in der Berufsschule muss der Arbeitgeber den Jugendlichen von der Arbeit befreien. Für sie gelten folgende Pausenzeiten:

Arbeitszeit
Pausenzeit
ab 4,5 Stunden 30 Minuten
ab 6 Stunden 60 Minuten

Mutterschutz

Folgende Arbeitszeit ist für werdende und stillende Mütter verboten:

  • Mehrarbeit
  • Nachtarbeit (20 – 6 Uhr)
  • Arbeit an Sonn- und Feiertagen

 

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