Im Falle einer Insolvenz gilt die Regelung: Die maximale Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Das ist unabhängig von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers und gilt in folgenden Fällen:

  • Insolvenzverwalter kündigt einem Angestellten des Schuldners
  • Angestellte kündigt dem Insolvenzverwalter

Gibt es gesetzliche oder vertragliche Vorschriften mit einer kürzeren Frist, so gilt die kürzere Frist

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