Privatheit ist der Kern persönlicher Freiheit. Der Arbeitnehmerdatenschutz ist ein Sonderproblem des allgemeinen Datenschutzrechtes. Arbeitnehmer müssen vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz wirksam geschützt werden.
Es dürfen nur solche Daten verarbeitet werden, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Datenverarbeitungen, die sich beispielsweise auf für das Arbeitsverhältnis nicht relevantes außerdienstliches Verhalten oder auf nicht dienstrelevante Gesundheitszustände beziehen, müssen ausgeschlossen sein. Das Arbeitnehmerdatenschutzrecht muss sich erst noch vor der Rechtsprechung im einzelnen bewähren.
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