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kanzlei für arbeitsrecht

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JEDERZEIT FÜR SIE DA.

Wir streben eine dauerhafte Beziehung zu Ihnen an, die auf Qualität, Vertrauen & Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert.

Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften unterschiedlicher Grössenordnungen sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschafts- und Privatrechts. 

ARBEITSRECHT: Rechtsberatung und Rechtsschutz

Wir beraten und vertreten Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Vertragsgestaltung, Vergütungsrichtlinien, betriebliche Altersversorgung, Kündigungen, Betriebsschließungen oder -verlagerungen.

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Sie erreichen uns telefonisch Montag-Donnerstag 8:00 bis 17:30 Uhr und Freitags 08:00 bis 17:00 Uhr. Schicken Sie uns eine E-Mail und schildern Sie uns Ihre Angelegenheit. Ihr Ansprechpartner wird sich bei Ihnen melden. 

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Unser Team

horak Rechtsanwälte Partnerschaft mbB: Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte


Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Beratender Ingenieur


Julia Ziegeler

Rechtsanwältin

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht


Anna Umberg, MA, LL.M.

Rechtsanwältin

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Dipl.-Phys. Andree Eckhard

Patentanwalt

European Trademark Attorney

European Design Attorney

Das Bühnenmitglied hat das Recht, zu der Anhörung eine Person seines Vertrauens hinzuzuziehen, soweit durch deren Teilnahme der Zweck des Gesprächs nicht gefährdet wird bzw. berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen (vgl. BAG 15. Mai 2013 – 7 AZR 665/11 – Rn. 46, BAGE 145, 142). […]
Absoluter Kündigungsgrund: Wichtigkeit einer Kündigungsprüfung Unter absoluten Kündigungsgründen versteht man Gründe für eine Kündigung, bei deren Vorliegen die Kündigung gerechtfertigt ist. Eine Prüfung im Einzelfall und eine Abmahnung seitens des Arbeitgebers sind in diesen Fällen nicht notwendig. Gemäß § 626 BGB wird diese außerordentliche Kündigung nur […]
Im Fall eines Pflichtpraktikum, welches nach einer hochschulrechtlichen Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, haben die Praktikanten keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.   Der Fall Im folgenden Fall (5 AZR 217/21) wird die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom […]