Möchte der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer früher als es die Kündigungsfrist vorsieht aus dem Arbeitsvertrag aussteigen, so gibt es folgende Möglichkeiten:
- Aufhebung
- Freistellung
Informieren Sie sich beim Anwalt über Vor- und Nachteile, wenn Sie durch einen Aufhebungsvertrag oder eine Freistellung den Kündigungsschutz umgehen!
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