Bei wenigstens einem Monat Auslandsaufenthalt muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor der Abreise folgendes schriftlich bestätigen:
- Dauer der Tätigkeit im Ausland
- Währung des Arbeitsentgelts
- zusätzliches Arbeitsentgelt für den Auslandsaufenthalt und die entsprechenden zusätzlichen Leistungen
- vereinbarte Bedingungen für die Rückkehr des Arbeitnehmers
Wenn Sie für längere Zeit im Ausland arbeiten, so muss das internationale Arbeitsrecht sowie insbesondere das Recht des Ziellandes mit berücksichtigt werden. Vorsicht vor Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages nach ausländischem Recht – lassen Sie sich zuvor arbeitsrechtlich beraten. Dies gilt für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermassen.
Vereinbaren Sie einen Termin bei Horak Rechtsanwälte. Wir sind im Arbeitsrecht spezialisiert.