Im Falle einer Insolvenz gilt die Regelung: Die maximale Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Das ist unabhängig von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers und gilt in folgenden Fällen:
- Insolvenzverwalter kündigt einem Angestellten des Schuldners
- Angestellte kündigt dem Insolvenzverwalter
Gibt es gesetzliche oder vertragliche Vorschriften mit einer kürzeren Frist, so gilt die kürzere Frist
Keine Antworten