Sonstige Fristen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können nicht „nach Lust und Laune“ kündigen. Es gibt folgende Fristen:
… bei ordentlicher Kündigung
- Arbeitgeber muss Stellungnahme des Betriebsrates einholen. Frist: 1 Woche
- Arbeitnehmer kann dagegen klagen. Frist: 3 Wochen
- Arbeitnehmerin muss Schwangerschaft mitteilen Frist: 2 Wochen
- Arbeitnehmer muss Schwerbehinderung mitteilen Frist: 1 Monat
[siehe: Ordentliche Kündigung | Sonderregelungen]
… bei außerordentlicher Kündigung
- Frist bis zum Ausspruch nach Erkennen des Grundes. Frist: 2 Wochen
- Arbeitgeber muss Stellungnahme des Betriebsrates einholen. Frist: 3 Tage
- Arbeitgeber muss Zustimmung des Integrationsamtes beantragen um Schwerbehinderten zu kündigen. Frist: 2 Wochen
- Arbeitgeber muss Zustimmung des Gesundheitsamtes beantragen um Schwangeren zu kündigen. Frist: 2 Wochen
- Arbeitgeber muss einen Antrag beim Arbeitsgericht einreichen um Betriebsratsmitgliedern zu kündigen. Frist: 2 Wochen
[siehe: Außerordentliche Kündigung | Sonderregelungen]
… beim befristeten Arbeitsvertrag
- Arbeitnehmer kann Befristung per Klage anzufechten. Frist: 3 Wochen
[siehe: Befristeter Arbeitsvertrag]
Ausschlussfristen
- Offene Ansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis. Frist: je nach Vereinbarung
Arbeitsvertrag
- Zusammenfassung der Tätigkeiten Frist: 1 Monat
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