Schwerbehinderte genießen Sonderkündigungsschutz. Will der Arbeitgeber einem Schwerbehinderten kündigen, so beträgt die Kündigungsfrist mindestens vier Wochen. Der Arbeitgeber muss die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Verheimlicht der Behinderte jedoch seinen Zustand, so verfällt der Sonderkündigungsschutz.
Erhält der Schwerbehinderte vom Arbeitgeber eine Kündigung, so hat er mindestens einen Monat Zeit, um seinen Zustand anzugeben.
Der Schwerbehinderte kann mit den gesetzlichen Fristen kündigen. [siehe: Kündigungsfrist]
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