Lügen im Zeugnis
Das Zeugnis muss unbedingt der Wahrheit entsprechen. Entsteht Schaden durch falsche Zeugnisangaben, so muss der Aussteller haften.

Beispiel:

Ein neuer Arbeitgeber kommt zu Schaden, weil der neu eingestellte Arbeitnehmer eine Maschine nicht richtig bedienen kann, obwohl es im Zeugnis steht. Durch den Bedienungsfehler einsteht ein Schaden. Der Ex-Arbeitgeber muss für diesen Schaden haften. Der Zeugnisausstellende Arbeitgeber ist dabei in der Beweispflicht.

Erteilen Sie als Arbeitgebern, weder zu wohlwollende, noch zu negative Zeugnisse.

Versäumtes Zeugnis
Wiederfährt dem Arbeitnehmer Schaden, weil er sein Zeugnis zu spät bekommt, so ist der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet. Der Arbeitnehmer ist dabei in der Beweispflicht.