Das Kündigungsschutzgesetz gilt für die Arbeitnehmer, die mehr als sechs Monaten in einem Betrieb mit mehr als zehn Arbeitnehmern beschäftigt sind, zu einem gesetzlich festgelegten Schutz vor fristgemäßen Kündigungen des Arbeitgebers.
Die ordentliche Kündigung des Arbeitgebers ist nur wirksam, wenn sie sich auf einen personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Grund stützt.
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