Der in einem Arbeitsvertrag typischerweise vorgesehene Weg der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine ordentliche oder ausserordentliche Kündigung.

Möchte der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer früher als es die Kündigungsfrist vorsieht, aus dem Arbeitsvertrag aussteigen, so gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Aufhebung
  • Freistellung
  • fristlose Kündigung.
Eine Kündigung darf nach der Rechtsprechung immer nur das letzte Mittel sein. Zuvor muss der Arbeitgeber versuchen, die Kündigung durch mögliche und geeignete Maßnahmen zu vermeiden und es ist zu empfehlen, dass  eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und denjenigen des Arbeitnehmers ernst genommen wird. Sobald eine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer – gegebenenfalls auf einem anderen Arbeitsplatz – weiterzubeschäftigen, muss diese wahrgenommen werden.
Immer zu beachten sind die Kündigungsbestimmungen zugunsten besonders schutzwürdiger Arbeitnehmergruppen wie  Schwangere, Mütter oder Schwerbehinderte. Außerdem muss die Kündigung schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.

 

Informieren Sie sich beim Anwalt über Vor- und Nachteile, wenn Sie durch einen Aufhebungsvertrag oder eine Freistellung den Kündigungsschutz umgehen.