Der Arbeitgeber darf einen befristeten Arbeitsvertrag drei mal verlängern.

Durch den Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichen. Optional können Arbeitgeber und -nehmer die Regelungen des Tarifvertrages anwenden.

Gibt es einen Unterschied zwischen einer Zeit- und einer Zweckbefristung?

Ja, es gibt einen Unterschied. Bei der Zeitbefristung handelt es sich um zeitlich begrenzte Arbeitsverträge: Nach einem bestimmten Zeitraum (z. B. 6 Monate oder 2 Jahre) endet das Arbeitsverhältnis automatisch.

Bei der Zweckbefristung endet das Arbeitsverhältnis, wenn ein bestimmtes Ereignis eingetroffen ist. Das kann beispielsweise die Fertigstellung eines Projekts oder im Falle einer Krankheitsvertretung die Genesung des Kollegen sein.

Deswegen spricht man bei Zweckbefristungen auch von Befristungen mit Sachgrund. Bei zeitbefristeten Arbeitsverträgen wird in der Regel kein Sachgrund für die Befristung angegeben.