Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO ist nichtvermögensrechtlicher Natur; die Bewertung hat deshalb nach § 23 Abs. 1 RVG iVm § 48 Abs. 2 GKG, § 3 ZPO zu erfolgen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 10. September 2007 – 1 […]
Der Anspruch auf Verzugszinsen entsteht – da Verzug erst ab Fälligkeit eintreten kann – frühestens ab der Fälligkeit der Forderung (vgl. Palandt/ Grüneberg 72. Aufl. § 286 Rn. 13). Die Fälligkeit der Anpassungsforderungen des Klägers tritt nicht vor […]
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