Aufhebungsvertrag Bei einer Aufhebung lösen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Arbeitsvertrag einvernehmlich auf. Vorteil: so können sie die Folgen eines Kündigungsverfahrens umgehen. Die Aufhebung wird durch einen Aufhebungsvertrag besiegelt. Dabei gilt das alte Sprichwort: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ […]
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