Das Bühnenmitglied hat das Recht, zu der Anhörung eine Person seines Vertrauens hinzuzuziehen, soweit durch deren Teilnahme der Zweck des Gesprächs nicht gefährdet wird bzw. berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen (vgl. BAG 15. Mai 2013 – 7 […]
Zwischen den Parteien steht außer Streit, dass der Beklagte die ihm nach § 75 Abs. 1 NV Bühne zustehende Gage (§ 76 NV Bühne) sowie die dienstzeitabhängige Zulage (§ 78 NV Bühne) für seine im streitgegenständlichen Zeitraum erbrachten […]
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