BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 24.10.2013 6 AZR 854/11 – Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie Arbeitgeber und Betriebsrat können Auswahlrichtlinien im Sinn von § 1 Abs. 4 KSchG später oder zeitgleich – etwa bei Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste […]
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