Categories:

Kündigungsschutzgesetz

Arbeitnehmer genießen Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz. Hält sich der Arbeitgeber nicht an dieses Gesetz, so kann der Arbeitnehmer gegen ihn klagen. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung rechtswirksam ist. Arbeitnehmer können sich aber nur dann auf das Kündigungsschutzgesetz berufen, wenn sie dieses auch in Anspruch nehmen können.

Arbeitnehmer eines Betriebes mit weniger als zehn Arbeitnehmern fallen beispielweise nicht unter das Kündigungsschutzgesetz.

Nehmen Sie Ihr Recht in Anspruch! Holen Sie sich Rat beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Tags:

No responses yet

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Seiten
Kategorien

Entdecke mehr von Arbeitsrecht horak. Rechtsanwälte

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen