Bei mindestens einem Monat Auslandsaufenthalt, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor der Abreise folgendes schriftlich bestätigen:
- Dauer der Tätigkeit im Ausland
- Währung des Arbeitsentgelts
- zusätzliches Arbeitsentgelt für den Auslandsaufenthalt und die entsprechenden zusätzlichen Leistungen
- vereinbarte Bedingungen für die Rückkehr des Arbeitnehmers
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