Die „Zeugnissprache“ oder auch der „Zeugniscodes“ sind Standard Formulierungen und werden in qualifizierten Zeugnissen eingesetzt. Sie ermöglichen Arbeitgebern eine differenzierte aber trotzdem wohlwollend klingende Beurteilung über das Verhalten und die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Die „Zeugnissprache“ verändert sich ständig, so dass eigentlich keine feste Zuordnung möglich ist.
Übersicht der Bewertungskriterien:
- Arbeitsleistung
- Arbeitsweise und -erfolg
- Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Mitarbeitern
- Führungsqualitäten
- Danksagungen
- Trennungsformeln
- Versteckte Hinweise
Bewertungskriterien ausführlich:
Schul-Note
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„Herr X hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.“ | 1 = sehr gut |
„Herr X hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.“ | 2 = gut |
„Herr X hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.“ | 3 = befriedigend |
„Herr X hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.“ | 4 = ausreichend |
„Herr X hat die ihm übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.“ | 5 = mangelhaft |
„Herr X hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht „ | 6 = ungenügend |
Schul-Note
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„… stets einwandfrei (vorbildlich)“ oder „Durch seine charakterliche Integrität (Vertrauenswürdigkeit) trug Herr X in höchstem Maße zu einem guten Betriebsklima bei. Er war bei Geschäftsführung und Mitarbeitern gleichermaßen sehr anerkannt und beliebt.“ | 1 = sehr gut |
„… einwandfrei“ oder „Durch seine Integrität und sein aktives und kooperatives Wesen trug Herr X wesentlich zu einem guten Betriebsklima bei. Er war bei Geschäftsführung und Mitarbeitern gleichermaßen sehr anerkannt und beliebt (geschätzt).“ oder „Durch sein Wesen und seine Vertrauenswürdigkeit …“ | 2 = gut |
„Aufgrund seines kooperativen Wesens (verbindlichen Verhaltensweise) war Herr X bei bei Geschäftsführung und Mitarbeitern anerkannt und geschätzt.“ | 3 = befriedigend |
„Zufriedenstellend“ oder „… allseits anerkannt.“ | 4 = ausreichend |
„Insgesamt einwandfrei“ oder „Aufgrund seiner kooperationsgeneigten Art war Herr X bei bei Geschäftsführung und Mitarbeitern anerkannt.“ oder „Aufgrund seiner verbindlichen Verhaltensweise war Herr X allseits anerkannt und geschätzt.“ | 5 = mangelhaft |
Schul-Note
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„Herr X verstand es stets, seine Mitarbeiter zu überzeugen und zu motivieren, so, dass er alle ihm übertragenen Aufgaben mit großem Erfolg verwirklichen konnte.“ | 1 = sehr gut |
„Er konnte seine Mitarbeiter überzeugen und förderte die Zusammenarbeit.“ | 2 = gut |
„Er führte seine Mitarbeiter zielbewusst zu überdurchschnittlichen Leistungen.“ | 3 = befriedigend |
„Er motivierte seine Mitarbeiter.“ | 4 = ausreichend |
Schul-Note
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„Wir bedauern den Verlust von Herrn X und bedanken uns bei ihm für die stets sehr gute und produktive Zusammenarbeit.“ oder „Er hat das Unternehmen entscheidend nach vorne gebracht.“ | 1 = sehr gut |
„Wir bedauern eine so gute Kraft (Fach-, Führungs-) zu verlieren und sind für die stets gute Leistung (Leitung) zu großem Dank verpflichtet.“ | 2 = gut |
„Wir bedauern, eine so gute Kraft (Fach-, Führungs-) zu verlieren und danken für die gute Leistung (Leitung, Zusammenarbeit).“ | 3 = befriedigend |
„Wir bedanken uns für …“ | 4 = ausreichend |
„Wir können unseren Dank für die stete Arbeitsbereitschaft nicht versagen.“ oder „Für das stete Bestreben (Interesse) an der Zusammenarbeit bedanken wir uns.“ | 5 = mangelhaft |
Bedeutung
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„Herr X verläßt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.“ | Kündigung durch Arbeitnehmer |
„Das Arbeitsverhältnis endete am xx.xx.xx“ | Kündigung durch Arbeitgeber |
„Das Arbeitsverhältnis endet im besten beiderseitigen Einvernehmen.“ | einvernehmliche Trennung |
„… einvernehmlich getrennt“ | Aufhebungsvertrag auf Druck des Arbeitgebers |
kann heißen: | |
„Durch sein aufgeschlossenes Wesen war Herr X bei Mitarbeitern gern gesehen.“ | Quasselstrippe |
„Durch sein fröhliches Naturell war Herr X bei Mitarbeitern gern gesehen.“ | Betriebsnudel |
„Herr X bewältigte Aufgaben (stets) im Alleingang.“ | Einzelgänger, nicht teamfähig |
„Herr X verstand es stets aufgrund seiner ausgeprägten Kooperationsbereitschaft seine Kollegen in eigene Arbeitsabläufe erfolgreich einzubinden.“ | drückt sich wo es nur geht … Kollegen machen Arbeit mit |
Ein Zeugnis muss zwar wahrheitsgetreu und vollständig sein, es darf jedoch dem Arbeitgeber nicht sein Vorwärtskommen behindern. Um diesen – manchmal gegensätzlichen – Anforderungen an ein Zeugnis gerecht zu werden, muss der Arbeitgeber in der „Zeugnissprache“ schreiben.
Ein Zeugnis muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- wahrheitsgetreu
- wohlwollend
- vollständig
- umfassend
- allgemein verständlich
- ohne Beleidigungen oder Abwertungen
Das Zeugnis darf keine Behinderung für den Arbeitnehmer sein. Ungünstige Umstände, wie nicht bestandene Prüfung, sollen jedoch erwähnt werden.
Machen Sie sich als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer die Bedeutung der Zeugnissprache klar!
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